Stellungnahme zur Aufstellung des sachlichen Teilplanes „Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan Südhessen

Antrag von SPD und GLL zur Sitzung am 10.4.2014

Stellungnahme zur Aufstellung des sachlichen Teilplanes „Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan Südhessen

Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt und den Entwurf des sachlichen Teilplanes „Erneuerbare Energien“ des Regionalplanes Südhessen zustimmend zur Kenntnis und verweist auf folgende inhaltliche Stellungnahme:

Inhaltliche Stellungnahme
Die Entwicklung des Teilplanes „Erneuerbare Energien“ nimmt Bezug auf  die Bemühungen einer verantwortlichen Energiewende in den Bundesländern und der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Sinne stellen die Ergebnisse des hessischen Energiegipfels eine Zielrichtung dar, an deren Umsetzung die Regionen, Teilregionen, Landkreise und Kommunen verantwortlich mitarbeiten müssen, soll die Umstellung auf erneuerbare Energien im Sinne des Gemeinwohls in Deutschland gelingen.

Der hessische Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2013 hat Kriterien festgelegt, die hessenweit Beachtung finden müssen und die somit unumstrittene Grundlage des vorliegenden Teilplanes „Erneuerbare Energien“ sind. Die Kriterien zum Siedlungsabstand sind durch weitere Verwaltungsbestimmungen näher spezifiziert. Hierzu zählen u.a. die genaue Beachtung der einschlägigen Siedlungsklassifizierungen auf Basis der gültigen Regionalpläne. Die das Lautertal betreffende Vorrang-Fläche für Windenergienutzung Nr. 237 „Haurod“ erfüllt diese offiziellen Vorgaben des Landes Hessen und stellt sich damit als geeignet dar. 
In der Stellungnahme der Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal zum Regionalplanentwurf Rhein-Neckar wurden weitere Vorranggebiete für Windkraftnutzung im Lautertal vorgeschlagen. Diese waren die Gebiete Teufelsberg, Gehrenstein und Kesselberg-Heiligenberg. Diese Areale werden nach wie vor für grundsätzlich geeignet erachtet, doch werden die Hinweise der übergeordneten Behörden zur Kenntnis genommen, warum eine Vorranggebietsausweisung dort nicht erfolgen könne. Somit stellt das Vorranggebiet Haurod nur noch etwa 25 % der ursprünglich zur Nutzung als geeignet erachteten Flächen dar. Mit einem Lautertaler Flächenanteil von ca 40,7 ha der Vorranggebiets-Gesamtfläche von 83,2 ha stellt das Lautertal damit ca 1,3 % seiner Gemarkungsfläche für die Windkraftnutzung zur Verfügung und bleibt damit deutlich unter dem vereinbarten hessischen Mittelwert von 2 % der Landesfläche.
Ergänzend zur positiven Stellungnahme zum Teilplan „Erneuerbare Energien“, verweist die Gemeindevertretung auf Sachverhalte, die bei einer Umsetzungsplanung dringlich beachtet und eingehalten werden sollen:
Obwohl der Flächensteckbrief das Konfliktpotential als „mittel“ einstuft, wird die Notwendigkeit zu sensibler Umsetzung des Vorranggebietes gesehen. Der vordere Odenwald stellt einen schützenswerten Natur- und Naherholungsraum dar, der bei Eingriffen jedweder Art eine besondere Beachtung sowie Abwägung des Für und Wider bedarf. Somit sind bei einer Umsetzung des Vorranggebietes Haurod die Belastungen für die Schutzgüter Mensch sowie den Naturschutz möglichst gering zu halten.
Besonders erwähnt werden sollen folgende Punkte als Grundlage für Windkraftprojekte im Vorranggebiet 237 – Haurod:

– Es sind die gesetzlich vorgeschriebenen Belastungskriterien für Schall- und Schattenemissionen einzuhalten

– Die Belange der Avifauna, Fauna und Flora sind zu prüfen. Bei Bedarf ist die Windkraftnutzung auf deren Belange anzupassen (z.B. evtl. Nachtabschaltungen bei sensibler Fledermauspopulation)

– Um die Belastungen durch Rodungen zu minimieren, sollten gefällte Bäume notiert und in der Ausgleichsflächenplanung entsprechend berücksichtigt werden.

– Buchenaltbestände von über 120 Jahren sollten gemieden werden (Empfehlung BUND)

– Ausgleichsmaßnahmen sind möglichst in der Kommune umzusetzen und mit den örtlichen Naturschutzverbänden abzustimmen

– Zur Aufwertung der biologischen Qualität des Lautertaler Waldes insgesamt, erscheint die Einrichtung von Naturwaldbereichen sinnvoll

– Bei Veränderungen durch Transport und  Wegebau innerhalb naturräumlicher Bereiche ist besonderes Augenmerk auf bestmögliche Renaturierung zu legen. Ferner sollen vorhandene Forstwege für den Transport genutzt werden, um die Neuanlage von Wegen möglichst gering zu halten.

– Investoren garantieren über Bürgschaften oder andere geeignete Rückstellungen, dass die Fundamente nach Beendigung des Betriebes vollumfänglich entfernt werden.

– Windradstandorte sind so dicht als möglich an das bestehende Wegenetz heranzuführen.

– Interkommunale Kooperation mit den Nachbarkommunen ist anzustreben.

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