SCHWARZ-GELBES KINDERFÖRDERUNGSGESETZ IST UNBRAUCHBAR – ENTWURF ZURÜCKZIEHEN

SCHWARZ-GELBES KINDERFÖRDERUNGSGESETZ IST UNBRAUCHBAR – ENTWURF ZURÜCKZIEHEN

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert, dass der schwarz-gelbe Entwurf für ein neues Kinderförderungsgesetz keine Antworten auf die Herausforderungen an eine verlässliche und gute Kinderbetreuung gibt. „Weder wird die Grundschulkinderbetreuung ausgebaut, noch die Inklusion von behinderten Kindern in Kindertagesstätten zukunftsfähig geregelt. Der Gesetzentwurf ist Ausdruck einer verbrauchten und erschöpften Landesregierung, die kein Konzept und keine Ziele in der frühkindlichen Bildung hat“, so Marcus Bocklet, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN.
Die im Gesetzentwurf verankerten Vorgaben ließen befürchten, dass sich die bisherigen Qualitätsstandards der Kinderbetreuung deutlich verschlechtern. „Deshalb fordern wir GRÜNE den Gesetzentwurf zurückzuziehen.“ Ein Schritt in die falsche Richtung sei beispielsweise die Zulassung von 20 Prozent fachfremden Personal. „Der Fachkräftemangel war seit Jahren absehbar, wir GRÜNE haben schon vor drei Jahren ein „Aktionsprogramm Erziehermangel bekämpfen“ vorgelegt. Die Erzieherinnen und Erzieher empfinden die fachfremde Lösung als mangelnde Wertschätzung ihrer Arbeit und Entprofessionalisierung der frühkindlichen Bildung.“
Ebenso sei es der falsche Weg die Gruppengröße bei U3-Kindern aufzublähen. Dazu Bocklet: „Wir halten die nun mögliche Anhebung auf bis zu 16 bei Gruppen mit Kindern unter drei Jahren für pädagogisch unverantwortlich. Insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bindungsforschung, nach denen kleine Kinder für eine gute Betreuungssituation eine feste Bindung und feste Bezugspunkte brauchen, lehnen wir die geplante Neuregelung ab.“
„Es darf nicht sein, dass durch eine neue Finanzierungssystematik im ländlichen Raum notwendige soziale Infrastruktur zerstört wird. Deswegen brauchen wir ein Konzept, wie ein gutes frühkindliches Bildungs- und Betreuungsangebot auch im ländlichen Raum aufrechterhalten werden kann. Darauf gibt der Gesetzentwurf aber leider keine Antworten.“

 

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