Hofgut Hohenstein – Bebauungsplan

Änderung Bebauungsplan „Hofgut Hohenstein“ – Grüne Liste hakt nach

In Vorbereitung der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.12. richtete die Grüne Liste Lautertal folgendes Schreiben an die Vorsitzende der Gemeindevertretung:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende der Gemeindevertretung Heidi Adam,

wir bitten Sie folgende Mitteilung / Erinnerung auf die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretersitzung aufzunehmen:

In ihrer Sitzung vom 17. Juni 2010 beschloss die Gemeindevertretung u.a. zwei Anträge, welche sich mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hofgut Hohenstein“ im Ortsteil Reichenbach und parallele Anpassung des Flächennutzungsplanes beschäftigten.

Diese zwei Anträge sind im ersten Fall nur unzureichend und im zweiten Fall überhaupt noch nicht durch die Gemeindeverwaltung bearbeitet worden. Aufgrund der Präzisierungsbitte durch den Bürgermeister Kaltwasser in der letzten Gemeindevertretersitzung reichen wir diese nun ein und bitten um Vorlage der Dokumente und Unterlagen zur Dezembersitzung.

1. Die Gemeindevertretung bittet die Gemeindeverwaltung eine detaillierte Auflistung aller bisherigen Befreiungsvorgänge vom alten Bebauungsplan allen Fraktionen vorzulegen.

Vorgelegt wurde ein fünfzeiliges Antwortschreiben vom 25.8.2010, was entgegen des Antrags keinerlei Details aufweist.

Wir bitten daher um:

a) Kopien der Originale des alten Bebauungsplanes (insbesondere der Aussagen zur Nutzungszulässigkeit von Räumlichkeiten und Außenanlagen).

b) Kopien der originalen Bauamtsbescheide (Gemeinde und Kreis) welche die Befreiungen ausdrücken (laut Aussage der Verwaltung gab es diverse Befreiungen).

1. Die Gemeindeverwaltung legt der Gemeindevertretung einen Auszug aus dem Gesetzestext vor, wie die Gemeinde vorgeht, wenn eine bau- und vor allem brandschutzrechtlich nicht genehmigte gewerbliche Nutzung zu Gastronomiezwecken dennoch erfolgt.

Ein evtl. Hinweis, dass die Zuständigkeit u.U. nur beim Kreis liegt, wäre nicht zweckdienlich. Wenn dem so sei, bitten wir um Vorlage von Gesetzestextkopien von dortiger Seite. Gastronomiebewilligungen, bzw. -konzessionen sind definitiv in lokaler Verantwortung. Falls es keinen Gesetzesauszug dazu gibt, bitten wir um Kopien eindeutiger Handlungsvorschriften.

Vielen Dank für die Bearbeitung, mit freundlichen Grüßen,

 

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