Antwort auf Fragen aus Knoden

BA-Bericht, 23.1.2014

Windpark Haurod – Antworten auf 13 Fragen aus Knoden

Der Ortsbeirat Knoden hat eine Antwort auf die 13 Fragen erhalten, die das Gremium im Bezug auf die Debatte um den geplanten Windpark an Haurod und Knodener Kopf gestellt hat. Das Gremium hatte bereits im Dezember bei der Gemeinde um Auskunft gebeten; die Anfrage war an alle Gemeindevertreter von SPD und GLL sowie an den Gemeindevorstand gegangen. Von dort wurden sie an Jürgen Simon weitergereicht, der mit der Planung der Windkraftanlagen befasst ist. Simon hat die Antworten, die wir nachfolgende dokumentieren, an den Knodener Ortsvorsteher Hans-Dieter Bickelhaupt weitergeleitet.

Liegen alle notwendigen Gutachten vor?
Die letzten naturschutzfachlichen Gutachten seien beim Regierungspräsidium (RP) in Darmstadt eingereicht worden, heißt es vom Planer dazu.

Werden die Gemeindevertreter die Gutachten prüfen?
Dazu schreibt Jürgen Simon: „Üblicherweise werden die Antragsunterlagen inklusive der Gutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von den Fachabteilungen beim RP und von den sogenannten Trägern öffentlicher Belange geprüft. Nur wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und alle Grenzwerte eingehalten werden erteilt der Regierungspräsident die Genehmigung.“
Dabei könne das Einhalten von Grenzwerten auch durch Auflagen sichergestellt werden, etwa eine Drosselung der Anlage. Eine solche Auflage könne auch im Nachhinein verhängt werden. Falls später Überschreitungen der genehmigten Werte festgestellt würden, komme es zu Auflagen, die bis zur Abschaltung der Anlage reichen könnten.

Ist ein „vereinfachtes Verfahren“ vorgesehen, das die Öffentlichkeit ausschließt, oder ein Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Beteiligung der Öffentlichkeit?
„Das RP muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Diese sehen eine UVP erst bei großen Windparks mit 20 und mehr Anlagen vor“, erläutert Jürgen Simon. Da der Windpark Haurod lediglich drei Anlagen enthalte, würden die Belange der Öffentlichkeit durch die Behörden vertreten.

Warum macht der Entwickler keine Windmessungen nach den Richtlinien des TÜV Süd? Diesen zufolge muss der Messzeitraum mindestens ein Jahr betragen und die Messung auf zwei Dritteln der geplanten Nabenhöhe erfolgen.
Bei diesen Vorgaben handele es sich um Teile einer Richtlinie der Fördergesellschaft Windenergie, so Simon. Diese beziehe sich auf Windmessungen mittels Messmasten und werde derzeit erweitert. Die Messung sei „von einem der renommiertesten Gutachterbüros betreut“ worden. Dabei seien bis in eine Höhe von 200 Metern – weit über zwei Dritteln der geplanten Nabenhöhe – Windgeschwindigkeit und -richtung gemessen worden. „Es wurde so lange gemessen, bis aussagefähige Daten vorlagen.“
Simon verwies erneut auf die Bedeutung der Windkraftanlagen auf der Neutscher Höhe als Referenzanlagen. Diese lieferten seit nahezu 20 Jahren Winddaten. „So konnten wir von aktuell gemessenen Windwerten auf Langzeitdaten schließen. Die Daten werden von zwei unabhängigen Gutachtern ausgewertet“, so Simon weiter. Viele Gutachten entstünden, ohne dass vorher Messungen durchgeführt würden.

Gibt es im Nutzungsvertrag eine Ausstiegsmöglichkeit, wenn die Gutachten nicht den Vorstellungen des Gemeindevorstandes oder der Gemeindevertreter entsprechen?
Dazu stellt der Planer fest, dass „Vorstellungen“ der Gemeindegremien durch viele Faktoren beeinflusst, aber sicher nicht durch ausgeprägte Erfahrung mit dieser Materie gekennzeichnet seien. Es werde aber eine Ausstiegsmöglichkeit geben, wenn keine Genehmigung für die Windkraftanlagen erteilt werde. „Die Behörde wird wiederum keine Genehmigung erteilen, wenn die Antragsunterlagen einschließlich der Gutachten nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dies beurteilt sie unabhängig und unvoreingenommen.“

Wo genau erfolgt die Zuwegung zum Haurod und dem Knodener Kopf?
Die Zufahrt ist nach den Angaben Simons über die Krehbergstraße geplant. Voraussichtlich werde im Wald eine Rückegasse ausgebaut.

Wo und wie wird der Strom abgeleitet?
„Es gibt drei mögliche Einspeisepunkte in das vorhandene Stromnetz. Der favorisierte Einspeisepunkt liegt an der Krehbergstraße. Die Ableitung von den Windenergieanlagen zur Übergabestation erfolgt über Erdkabel in vorhandenen Wegen.“

Wie teuer werden die Zuwegung und die Ableitung des Stromes?
Hierzu liegen laut Jürgen Simon Kostenschätzungen aufgrund von Erfahrungen beim Bau eines vergleichbaren Windparks im Odenwald vor. Es sollten aber noch konkrete Zahlen eingeholt werden. Daher lehnte Simon zum jetzigen Zeitpunkt eine Nennung von Kosten ab.

Gibt es überhaupt eine Wirtschaftlichkeitsprüfung?
„Selbstverständlich gibt es eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, die ständig fortgeschrieben wird.“

Wird bei dem Bauvorhaben der richtige Abstand zu Privatgrundstücken eingehalten?
Dazu stellt Planer Simon fest, dass das Bauvorhaben „alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen muss“.

Wer bezahlt die Infrastruktur (Zuwegung und Ähnliches)?
Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Windparkprojekt stehen, trägt nach Angaben des Planers der Betreiber des Windparks.

Wurde an den Brandschutz in den Wäldern gedacht und wer zahlt diesen, zum Beispiel den Bau von Löschwasserzisternen?
Zu den Antragsunterlagen gehört laut Jürgen Simon ein Brandschutzgutachten das auf die Situation eines Windparks im Wald eingeht. Die Kosten seien vom Betreiber des Windparks zu tragen.

Muss die Gemeinde zusätzliche Löschfahrzeuge anschaffen?
Dazu schreibt Jürgen Simon: „Bei vergleichbaren Projekten im Odenwald mussten die Gemeinden keine Löschfahrzeuge anschaffen. Somit ist auch in Lautertal nicht davon auszugehen.“ Letztlich müsse die Feuerwehr bei einem Brand den Bereich weiträumig absperren und herunterfallende Teile ablöschen. Der Brand am Windrad werde nicht von der Feuerwehr gelöscht. red

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