Anfrage Bebauungsplan Hofgut Hohenstein

Anfrage zum Bebauungsplan Hofgut Hohenstein

Die Grüne Liste Lautertal ist im Zuge ihrer Beratungen zur Genehmigung des neuen Bebauungsplans für das Hofgut Hohenstein auf mehrere ungeklärte Fragen und fehlende Unterlagen gestoßen. Hierzu wurde nun eine offene Anfrage an den Bürgermeister Kaltwasser und das Bauamt gerichtet:

Grüne Liste Lautertal
-Fraktion-
Klaus Schneider
Frank Maus


Bürgermeister Kaltwasser
Bauamtsleitung, Herr Krämer
Rathaus der Gemeinde Lautertal


Lautertal-Reichenbach, 10.3.2011

Bebauungsplan Hofgut Hohenstein

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der weiteren innerparteilichen Beratung zum Sachverhalt des beantragten neuen Bebauungsplanes Hofgut Hohenstein sind weitere Fragen aufgekommen, die sich mit den ausgehändigten Unterlagen nicht eindeutig beantworten lassen. Zum Zwecke einer umfassenden analytischen Bearbeitung unsererseits, bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragestellungen und Zusendung der erwünschten Kopien aus den Originalunterlagen. Dieser Brief versteht sich als offene Anfrage.

Im Bebauungsplan 2004 „Hofgut Hohenstein“ heißt es:
„Der Bebauungsplan (Anlage 9) setzt das Anwesen „Hofgut Hohenstein“ als „Sondergebiet“ fest und lässt folgende Nutzungen zu: Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und die dazu gehörigen Wohnungen und Wohngebäude, Betriebe zur Ver- und Bearbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, d.h. nicht-störende Handwerksbetriebe und den Betrieb eines Beherbergungsgewerbes mit max. 10 Ferienwohnungen sowie Schank- und Speisewirtschaft zur Bewirtung der Ferienwohnungsgäste und Wanderer mit der maximalen Größe incl. Nebenräume von 80m².“

1) Wann erfolgte die Ausnahmegenehmigung für die Schank- und Speisewirtschaft zur Erhöhung
der Gästezahl von 80 Gästen (80m²) auf 275 Gäste? Sind die 80m2 gleichzusetzen mit der Anzahl an zulässigen Gästen ? Bitte stellen Sie uns umfänglich beide Genehmigungs-Unterlagen zur Verfügung:

  • Die Genehmigung von 80 Gästen
  • Die Genehmigung von 275 Gästen

2) Wurden bei den Ausnahmegenehmigungen das Vorhandensein einer ausreichenden Anzahl an (genehmigten) PKW-Stellplätzen beachtet? Wo waren diese Parkplätze einzurichten und welche Ausgleichsmaßnahmen waren vorzunehmen?

  • Den Unterlagen ist die Parkplatzsituation schwierig zu entnehmen, bzw. sie stimmt nicht mit den tatsächlich genutzten Parkflächen überein (Parkflächen im Hof ?). Bitte ergänzen Sie dies (Plankopien) und entsprechende Hinweise zu Ausgleichsmaßnahmen.

3) Wurde bei der Ausnahmegenehmigung berücksichtigt, dass durch die Erhöhung der Gästezahl von 80 auf 275 mehr als eine Verdoppelung der Verkehrsmenge gegenüber dem Ausgangszustand (Bebauungsplan 2004) erfolgte und somit zu einer Erhöhung des Verkehrslärms um mehr als 3 dB(A) führte? Ab einem Verkehrslärmzuwachs von über 3 dB(A) sind nach TA-Lärm Maßnahmen organisatorischer Art zur Lärmminderung erforderlich. Sind solche Maßnahmen zur Lärmminderung erfolgt?

  • Bitte stellen Sie uns entsprechende Nachweise zur Verfügung.

4) Welcher Genehmigung sind die Einrichtung der Parkplätze auf der Südseite (direkt im Anschluss an die Gebäude zwischen Hofgut und Springbrunnen bis zur Gebäudehinterkante) entnommen ?

5) Welcher Genehmigung sind die Einrichtung der Parkplätze auf der Westseite (direkt unterhalb der Hohensteiner Straße / geschotterte Fläche) entnommen ?

6) Wie , durch wen und wann wurden die Ausgleichsmaßnahmen, die bisher erfüllt werden mussten, überprüft ?

  • Wir bitten um entsprechende Nachweise.

Im Sinne eines verantwortlichen Umgangs mit allen betroffenen Bürgern am Hohenstein erlauben wir uns zusätzlich folgende Frage:

7) Wäre bei einer Ausnahmegenehmigung dieses Ausmaßes (Erhöhung der Gästezahl von 80  auf 275 ) eine Information bzw. Beteiligung der betroffenen Anwohner nicht angemessen gewesen?

Herzlichen Dank für die Bearbeitung, mit freundlichen Grüßen,

Frank Maus

 

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